Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Beschreibung der Geschäftsbeziehung mit der GbR David Nieder, Andreas Pesce und Ronny Bauer (nachstehend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggebern (nachfolgenden Auftraggeber genannt). Abweichenden Regelungen werden widersprochen. Andere Regelungen werden nur wirksam mit der schriftlichen Anerkennung des Auftragnehmers. Mündliche Vereinbarungen müssen auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. E-Mail, dokumentiert sein. Bedingungsabweichungen sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch den Auftraggeber.
Im Bedarfsfall werden die AGB bei Zustandekommen eines Vertrages ergänzt durch den Vertrag, der durch einen Auftrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wird. Der zusätzliche Vertrag bezieht sich auf Umfang, Laufzeit, Art und Kündigungsmodalitäten des vergebenen Auftrages. Insbesondere die auftragsbezogene Preisgestaltung, sobald diese zu Beginn des Vertragsverhältnisses (insbesondere bei Individualverträge) von der, in der gültigen Preisliste als Festpreise ausgewiesen ist, abweicht.


§2 Geltungsbereich

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit die bestellte Dienstleistung bereit. Alle Lieferungen und Leistungen sind Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen der Geschäftsbedingungen sind mit einer Ankündigungsfrist von 3 Wochen durch eine Benachrichtigung per E-Mail und durch die Veröffentlichung im Internet auf den Seiten des Auftragnehmers bekannt zu geben. Der Auftragnehmer muss den Empfang bzw. die Kenntnisnahme der Benachrichtigung nicht nachweisen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb 14 Tage nach Benachrichtigung, wird die Änderung bzw. Ergänzung automatisch wirksam. Wird seitens des Auftraggebers fristgerecht ein Widerspruch geltend gemacht, können beide Parteien den Vertrag nach vier Wochen kündigen.
Der Auftragnehmer erkennt die Geschäftsbedingungen von einem Auftraggeber nicht an, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Anerkenntnisses.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelder verpflichtet.


§3 Vertragsangebot, -schluss

Nach Auftragsvergabe erkennt der Auftragnehmer die AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern keine ausdrücklich und somit verbindliche Zusicherung seitens des Auftragnehmers erfolgt. Kostenerhöhungen werden dem Auftragnehmer rechtzeitig mitgeteilt und dem Auftragnehmer die Möglichkeit einräumt von den bestehenden Vertrag abzutreten. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder das Angebot unterzeichnet und schriftlich zurückgesendet wurde.
Regulär wird kein Fertigstellungstermin vereinbart, dieser kann im speziellen vertraglich vereinbart werden. Sollte unverschuldet aufgrund höherer Gewalt oder anderen Ereignissen (z.B. Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen) die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich werden, wird der Auftragnehmer unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet, kann aber gegenüber dem Auftragnehmer keinerlei Ansprüche geltend machen. Den Nachweis der schuldhaften Verzögerung hat der Auftraggeber zu führen.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände entsprechend den Grundsätzen des §6 Teledienstesgesetz vollständig, richtig und verpflichtend angeben sind.


§4 Leistungen

Webhosting:
Dem Auftraggeber werden die auf dem Benutzerkonto gespeicherten Daten und Inhalte zum Abruf für dritte Internetnutzer bereit gestellt, so dass diese über die Verbindung zwischen dem Netz des Internet und dem Internetserver Zugang zu den Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort oder zu einer individuell gewählten Zeit haben. Der Auftragnehmer gewährleistet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetbenutzer im Einzelfall, er ist allerdings dafür verantwortlich, dass ein von ihm betriebenes Netz dauerhaft in einem solchen Zustand ist, dass dritte Internetnutzer Zugang zu den bereitgestellten Daten und Inhalten haben.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine Erreichbarkeit der Anbindung des Benutzerkontos von mindestens 94 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen das Benutzerkonto aufgrund technischer oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereichs seitens des Auftragnehmers liegen (Katastrophen, höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Sind Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu beschränken.
Das festgelegte Transfervolumen ist einzuhalten, der darüber hinausgehende Traffic wird dem Auftraggebern gesondert in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber gegenüber wird kein Anspruch auf eine eigene IP-Adresse und auf einen physischen Server oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite geltend gemacht.
Aufgrund des technischen Fortschritts nimmt der Auftragnehmer sich das Recht, die Lieferungen und Leistungen zu verbessern. Seitens des Auftragnehmers werden die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Auftraggebers sowie die Weiterleitung von E-Mails oder anderen elektronischen Nachrichten an den Empfänger nicht gewährleistet.
Webdesign:
1. Grundleistungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet den gebrauchstauglichen Webauftritt in dem vereinbarten Format herzustellen und diesen für den Auftraggeber auf seinem Internet-Server zu veröffentlichen oder den Webauftritt auf einem Datenträger zu übergeben. Die vereinbarten Leistungen werden vom Auftragnehmer je nach dem gewählten Arbeitpaket umgesetzt.
1.1 Konfiguration
Die Konfiguration beinhaltet, das Ausarbeiten der Struktur. Darunter versteht der Auftragnehmer die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), die Navigation, und das Platzieren von Links (Formular).
1.2 Einweisung / Übergabe
Nach Fertigstellung wird das Ergebnis dem Auftraggeber vorgestellt. Die Struktur des Webauftritts muss erkennbar sein und die Grundfunktionalität beinhalten. Wird das vorgestellte Ergebnis des Auftragnehmers vom Auftragnehmer mangelfrei abgenommen, gilt das Produkt als fertig gestellt, sollte dies nicht der Fall sein wird die Einweisung wiederholt.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage davon zu überzeugen, dass die vom Auftragnehmer gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung vom Auftragnehmer kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen.
2. Web-Serviceleistungen
Web-Serviceleistungen können nach erfolgreicher Abnahme bestellt werden. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, die Seiten des Auftraggebers in vereinbarten Zeiträumen auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und unter Umständen Fehler zu beseitigen. Es gelten die in dem Vertag vereinbarten Leistungen und Preise.
Die Web-Serviceleistungen beinhalten:
- die Pflege Ihrer Webauftritts durch Einstellung von Ihren Inhalten z.B. Infos und News
- das Veröffentlichen von Bilder, Fotos, Logos, o.ä. auf Ihrem Webauftritt
- Administration des Webauftritts
- Installation von gewünschten Zusatzmodulen oder -komponenten
Der Auftragnehmer gewährleistet nicht die Verfügbarkeit der Domainnamen des Auftraggebers, somit wird eine Haftung ausgeschlossen.


§5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, dass die an den Auftragnehmer mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen, wenn sich seine für den Rechnungsempfang angegebene E-Mail-Adresse ändert oder er Rechnungslegung künftig an eine andere E-Mail-Adresse wünscht. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet dem Auftragnehmer mitzuteilen, sobald sich seine Rechnungs- bzw. Wohnanschrift ändert.
Ebenso ist der Auftraggeber dazu verpflichtet dem Auftragnehmer Bankänderungen mitzuteilen. Hierunter fallen Kontonummerwechsel und Bankwechsel. Das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Benutzerkonto und der Zugang dazu, ist durch ein Passwort geschützt, wobei sich der Auftraggeber dazu verpflichtet dieses geheim zu halten. Bei Kenntnisnahme über Missbrauch dieses Passwortes durch Dritte ist der Auftragnehmer unmittelbar zu informieren, infolge eines Verschuldens durch den Auftraggebern, ist dieser dafür haftbar.
Ebenso ist der Auftraggeber dazu verpflichtet seine Daten und Inhalte nach Änderung und in regelmäßigen Abständen (mindestens jedoch alle 7 Tage) extern, d.h. nicht auf dem Server liegenden Benutzerkonto des Auftraggebers zu sichern.
Auf dem Benutzerkonto dürfen vom Auftraggeber keine Programme betrieben werden, die die Leistungsfähigkeit des Servers beeinflussen, bei Verstoß nimmt der Auftragnehmer sich das Recht den Vorfall zu melden und das Benutzerkonto zu deaktivieren.
Wird ein Programm in Betrieb genommen ist der Auftraggeber im Vorfeld verpflichtet dieses auf Tauglichkeit zu prüfen.
Das Versenden von Spam-eMails ist zudem verboten, wird ein Verstoß festgestellt, nimmt der Auftragnehmer sich das Recht den Vorfall zu melden und das Benutzerkonto zu deaktivieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber für die bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich ist. Er stellt dem Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund dieser Daten und Inhalte geltend gemacht werden können.
Webdesign:
Der Auftragnehmer ist während der gesamten Leistungserbringungsphase berechtigt einzelne Arbeitsergebnisse zur Teilabnahme einzusehen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer falls nicht anders vereinbart, die in den Webauftritt einzubindenden Inhalte (Texte, Grafiken, Bilder, Logos), zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter bezogen auf die überlassenen Daten frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Daten auf Copyright für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten sowie Rechte Dritter und dessen Genehmigung zu prüfen und dieses dem Auftragnehmer mitzuteilen.
Nutzung der Leistungen vom Anbieter für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.
Sämtliche bereitgestellte Daten müssen vom Auftraggeber durch Sicherungskopien gesichert werden, denn der Auftragnehmer ist für den Verlust oder die Veränderung der Daten nicht haftbar.
Entspricht das vom Auftragnehmer fertig gestellte Produkt den vertraglichen Anforderungen, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Ergebnis über eine schriftliche Abnahmeerklärung freizugeben.


§ 6 Abnahme / Übergabe des Produktes

Webdesign
Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Webauftritts innerhalb von 10 Kalendertagen ab Bekanntgabetermin verpflichtet, soweit das Produkt die vertraglichen Anforderungen erfüllt. Wird in diesem Zeitraum kein begründeter Widerspruch erhoben, gilt das Produkt als abgenommen.


§ 7 Gewährleistung

Webdesign:
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB, §§ 633 ff.. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Grafiken frei von Rechten Dritter sind, womit der Auftragnehmer für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich ist. Bei Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.


§ 8 Entgelte

Webhosting:
Leistungsentgelte werden vom Auftragnehmer in der Regel sechs Monate im Voraus verlangt. Fällig werden die Leistungsentgelte mit Erhalt der Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Werktagen durch Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers zu begleichen. Der Versand der Rechnung kann per eMail oder per Post erfolgen. Einmalige Entgelte, je nach gewünschter Leistung bzw. Kaufpreise für zusätzliche Produkte sowie die Gebühren für höheren Traffic als in der bestellten Leistung vereinbart, werden nach Entstehen der Forderung eingezogen.
Jegliche zusätzliche Entgelte, welche Dritte unberechtigt über das Benutzerkonto des Auftraggebers verursacht haben, sind vom Auftraggeber zu verantworten. Hierfür unterliegt der Auftraggeber einer Beweislast, d.h. dieser muss das Entstehen der Kosten vertreten.
Preisänderungen sind vom Auftragnehmer mit einer Vorankündigungsfrist von 4 Wochen bekannt zu geben. Der Auftragnehmer muss den Empfang bzw. die Kenntnisnahme der Benachrichtigung nicht nachweisen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen so wird die Preisänderung gültig. Wird seitens des Auftraggebers fristgerecht ein Widerspruch gelten gemacht, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
In einem Verzugsfall nimmt der Auftragnehmer sich das Recht Zinsen von 5% über dem Basiszins der EZB. Für Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € fällig. Nach der dritten Mahnung hat der Auftragnehmer das Recht jegliche Leistungen ohne eine Vorankündigung einzustellen, sowie den Fall an die Inkassogesellschaft des Auftragnehmers weiterzugeben.
Webdesign:
Im Regelfall vereinbart der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer eine Pauschalvergütung oder Einzelvergütung von definierten Arbeitspaketen. Gültig sind die Listenpreise unter dem Internetauftritt des Auftragsnehmers zum Bestellzeitpunkt. Ausnahmen sind Mehraufwände die rechtzeitig bekannt gegeben und vom Auftragnehmer akzeptiert wurden. Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Die Lieferung des Produktes erfolgt gegen Rechnung, welche innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig ist. Vorauszahlungen werden berücksichtigt.
Bei größeren Arbeitaufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber in vereinbarten zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers bestimmen dementsprechend die Höhe der Abschlagszahlungen. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug fälliger Rechnungen seitens des Auftraggebers, ist dieser zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet. Bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffende Website für die Dauer des Zahlungsverzuges aus dem Netz zu nehmen. Während der Dauer dieser Maßnahme kann der Auftraggeber dem Auftraggeber keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.


§ 9 Lizenzbedingungen

Handelt es sich bei der angebotenen Leistung nicht um openSource Produkte gelten folgende Regelungen:
Der Beginn des Vertrages ist die Bereitstellung des Benutzerkontos, wobei der Auftraggeber darüber per eMail in Kenntnis gesetzt wird. Das Vertragsverhältnis besteht mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monate, es sei denn es wurde eine andere Leistungsvereinbarung getroffen. Nach Ablauf wird das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate verlängert, es sei denn der Auftraggeber kündigt drei Monate vor Ablauf das Vertragsverhältnis, wobei der Zugangsnachweis dem Auftraggeber obliegt.
Der Auftragnehmer nimmt sich das Recht bei Verstoß gegen die oben aufgeführten Pflichten oder anderen rechtwidrigen Delikten des Auftraggebers das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen Nach Pflichtverletzungen durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer dazu berechtigt das Benutzerkonto ohne Vorankündigung zu sperren. Das Reaktivieren des Benutzerkontos wird von dem Auftragnehmer gegen eine Gebühr, die vor der Reaktivierung zu begleichen ist, in der aus der Preisliste hervorgehenden Höhe, vorgenommen.
Für die Vertragsdauer stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Programme.
Jegliche Art der zur Verfügung gestellten Programme unterliegen dem Urheberrecht, demnach sind diese auch geschützt. Jede Form der Verbreitung des Originals eines Programms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung unterliegt der Zustimmung des Rechteinhabers. Vom Auftraggeber ist sicherzustellen, dass die Lizenzvereinbarungen eingehalten werden.
Nach Kündigung des zustande gekommenen Vertrages enden sämtliche Nutzungsrechte. Demnach ist der Auftraggeber nach Vertragsende verpflichtet, alle Programme, alle schriftlichen Dokumentationen und eventuelle Kopien dem Auftragnehmer zurückzugeben. Hierunter fällt ebenso die Löschung der vom Auftraggeber gespeicherten Programme zu löschen.
Nach einer Kündigung des Vertragsverhältnisses wird das im Voraus beglichene Entgelt für die bestellten Leistungen vom Auftragnehmer nicht erstattet.


§ 10 Rechte Dritter, Untersagte Inhalte

Der Auftraggeber verpflichtet sich dass die von ihm hinterlegten Daten und Inhalte nicht gegen das Urheber, Wettbewerbs-, Datenschutz- Namensrecht zu verstoßen.
Weiter sichert der Auftraggeber zu auf dessen Benutzerkonto keine erotische oder pornografische, extremistische oder rassistische Inhalte sowie Inhalte die gegen die guten Sitten verstoßen zu veröffentlichen. Darunter fallen auch Verlinkungen auf Seiten die solche Inhalte bereitstellen.
Der Auftragnehmer nimmt sich das Recht bei Feststellung eines Verstoßes gegen eine der aufgeführten Verbote das Benutzerkonto zu sperren sowie den Vertrag fristlos zu kündigen.
Bezogen auf das Urheber- und Markenrecht hat der Auftraggeber die Verpflichtung für hinterlegte Daten und Inhalte die Verantwortlichen und dessen Kontaktdaten erkenntlich aufzuzeigen, so dass der Verantwortliche ggf. eindeutig feststellbar ist.
Verstößt ein gewerblicher Auftraggeber gegen eines dieser Verbote, verpflichtet dieser sich, unter Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5005,00 € an den Auftragnehmer.


§ 11 Internetdomains

Webhosting:
Soweit Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird der Auftragnehmer gegenüber der DENIC oder der InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig.
Die Verpflichtung und Berechtigung Verträge mit einer dieser Organisationen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Während beim Auftragnehmer die Betreuung aufgrund der gültigen Richtlinien der DENIC der registrierten Domain während der Dauer des Vertragsverhältnisses liegt Die Parteien sind demnach bereit, das Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen, wenn diese Richtlinien sich ändern. Regelungen die andere Domaintypen (com, .fr, .net, etc.) betreffen, finden die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstelle zur Anwendung. Der Auftragnehmer veranlasst die Anmeldung der Domains im Auftrag und Namen des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird dann als Nutzungsberechtigter der Domain eingetragen, während der Auftragnehmer als "tech-c- Admin" eingetragen wird. Was die Speicherung der inhaberbezogenen Daten betrifft, erfolgt diese nach den Richtlinien der DENIC. Untersagt sind Registrierungen von Domains, die gegen in den Geschäftsbedingungen genannte Verbote verstoßen. Der Auftragnehmer hat keinerlei Einfluss auf die Domainvergabe. Der Auftragnehmer übernimmt aus diesem Grund keine Gewähr dafür, dass die beantragten Domains einzigartig oder frei von Rechten Dritter sind sowie auf Dauer Bestand haben. Alle aufgeführten Regelungen gelten auch für Subdomains. Demnach sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm in Antrag gegebene Domain Rechte Dritter nicht verletzt.
Sobald durch einen Rechtstreit oder im Auftrag des Auftraggebers die von ihm registrierte Domain gelöscht bzw. gekündigt wurde, besteht für den Auftraggebern kein Anspruch gegen den Auftragnehmer auf eine Beantragung einer Ersatzdomain.
Wird von einem Dritten eine Aufforderung an den Auftraggeber getragen, die Domain abzugeben, weil diese angeblich Rechte verletzt, muss der Auftragnehmer schnellstmöglich über diesen Vorgang informiert werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Auftraggeber nicht umgehend Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500,00 €) stellt. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter, welche auf der unzulässigen Verwendung einer Domain beruhen, frei. Sollte der Auftragnehmer seitens Dritter auf eine angebliche Verletzung von Rechten hingewiesen werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht, die Domain unverzüglich zu sperren und ein Dispute-Verfahren zu stellen. Wird der Auftragnehmer von dem Auftraggebern beauftragt, eine bereits bestehende Domain, die von einem anderen Auftragnehmer betreut wird, zu betreuen, wird von dem Auftragnehmer die Ummeldung versucht durchzuführen. Muss an dieser Stelle dem Auftraggebern bekannt sein, dass für eine erfolgreiche Ummeldung die Zusammenarbeit des bisherigen Auftragnehmers nötig ist. Verweigert dieser die Mitwirkung, kann der Auftragnehmer keine Gewähr für die erfolgreiche Übernahme der Domain geben. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domain vom Auftraggeber nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freizugeben, womit alle Rechte aus der Registrierung verlöschen. Besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses seitens des Auftraggebers der Wunsch, die registrierte Domain von einem anderen Auftragnehmer betreuen zu lassen, muss der Auftraggeber diesen Wunsch dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beendigung des Vertragsverhältnisses bekannt geben. Sofern keine Forderungen seitens des Auftragnehmers an den Auftraggebern bestehen wird die Freigabe durch den Auftragnehmer unentgeltlich erteilen.


§ 12 Datenschutz

Vom Auftragnehmer werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers während des Vertragsverhältnisses ohne weitere ausdrückliche Einwilligung lediglich zu Zwecken der Vertragsabwicklung, worunter ebenso die Abrechnung fällt, erhoben und verarbeitet.
Seitens des Auftragnehmers wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass für die Weitergabe seiner Daten an die entsprechenden nationalen und internationalen Registrierungsstellen für eine Domain-Registrierung erforderlich ist.
Diese Weitergabe dient dem Zweck der Registrierung und Verwaltung seiner Domain und der Veröffentlichung seiner vollständigen Registrierungsdaten in das Whois-Verzeichnis.
Der Auftraggeber wird zudem darauf hingewiesen, dass seitens des Auftragnehmers für die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern an den Telekommunikationsanlagen berechtigt ist, die Bestands- und Verbindungsdaten des Auftraggebers zu erheben, verarbeiten und zu nutzen, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen darf der Auftragnehmer die Bestands- und Verbindungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind. Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmung erteilt der Auftragnehmer Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggebern auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Auftraggebern auch elektronisch erteilt werden. Der Auftragnehmer darf die Abrechnungsdaten des Auftraggebern an andere DienstAuftragnehmer und Dritte übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Auftraggeber erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Abrechnungsdaten des Auftraggebers an den mit dem Einzug des Entgelts beauftragten Dritten zu übermitteln, soweit es zu diesem Zweck erforderlich ist. Im Übrigen wird der Auftragnehmer weder die Daten des Auftraggebers, noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Auftragnehmer das auf den Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.


§ 13 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, wenn diese oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Erfolgt die schuldhafte Verletzung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, welcher bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf das jeweilige monatliche Entgelt, höchstens jedoch auf den durchschnittlichen Vertragswert von zwei Jahren. Die Gesamthaftung je Auftraggeber ist auf 1.000,00 € beschränkt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die korrekte Funktion des Internets, soweit sie außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegt, sofern nicht eine Haftung nach Abs. 1 und 2 gegeben ist. Die Haftungsregelungen des §7 Abs. 2 TKV bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. "Hyperlinks") aus dem Angebot von dem Auftragnehmer bestehen. Der Auftragnehmer übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Auftragnehmer der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.


§ 14 Sonstiges

Eventuell auftretende Mängel die dem Auftraggeber auffallen, sind von diesem zu dokumentieren und dem Auftragnehmer zeitnah und aussagekräftig per eMail zu berichten.
Der Auftragnehmer hat das Recht die Beauftragung von Dritten vorzunehmen, um die Erbringung der vertraglichen Pflichten zu gewährleisten. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Erbringung von Leistungen neuere bzw. andere Systeme und Prozesse einzuführen, wenn für den Auftraggeber keine Nachteile entstehen. Sollten einzelne Geschäftsbereiche oder ein Gesellschafterwechsel vorgenommen werden, begründet dies kein Sonderkündigungsrecht. Dem Auftraggeber steht jedoch das Recht zu, bei einer Vertragsübernahme den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber ist lediglich zur Aufrechnung mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt.


§ 15 Widerrufsrecht, Kündigungsfristen

Webhosting:
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, muss der Widerruf keine Begründung oder nach Bereitstellung der Leistung enthalten und ist in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Zur Fristgewahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monaten nach Vertragsschluss oder wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung vor Ende der Widerrufsfrist und mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat oder dieser die Zustimmung selbst veranlasst hat.
Webdesign:
Vertragsdauer ist die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Laufzeit des Vertrages.
Der abgeschlossene Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann ausschließlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Der Auftragnehmer nimmt sich das Recht, im Falle, dass der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen nicht nachkommt, den Vertrag zu kündigen. Weiterhin wäre eine Kündigung berechtigt, wenn dem Auftragnehmer Gepflogenheiten geschäftsschädigender, zivil- oder strafrechtlicher Natur über den Auftraggeber bekannt werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren bzw. sein konnten.


§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauf beruhende Verträge sind ausschließlich durch das deutsche Recht anfechtbar.
Der Erfüllungsort für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Wolfsburg. Gerichtsstand für sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Wolfsburg. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§ 17 Nutzungsrechte / Eigentumsvorbehalt

Webdesign:
Das Eigentumsrecht aller vom Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält der Auftragnehmer bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat, ebenso bleibt nach Leistung des Auftraggebers dieser alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen. An geeigneten Stellen werden dem Webauftritt Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen, in diesem Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Urheberhinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
Die Vertragssprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist deutsch.
Im Falle einer Eigenentwicklung des Auftraggebers ist dieser mit einem entsprechenden Vermerk im Quellcode und einem Copyright-Hinweis für das webbasierenden Produkt des Auftragnehmers sowie für das Aufführen im Impressum einverstanden. Der Auftraggeber stimmt dem Auftragnehmer eine Veröffentlichung im Rahmen von Referenzschriften zu.
Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend. Ein für Auftraggeber und Auftragnehmer bindender Vertrag kommt mit der rechtsverbindlichen Unterschrift beider Parteien zustande. Der Auftragnehmer steht nicht in der Pflicht zu prüfen, inwieweit der Vertragspartner, der den Auftrag vergibt, zu der Auftragserteilung bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist. Daraus folgende Ansprüche vereinbarter Leistungen werden im Fall einer Nichterbringung finanzieller Leistungen durch an die unterzeichnende natürliche Person gerichtet und rechtlich durchgesetzt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf freiwillig kostenlos angebotene Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus. Kostenlose Leistungen können jederzeit vom Auftragnehmer und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Der längerfristige und freiwillige Einsatz lässt keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche erheben.


§ 18 Schlussbestimmung

Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Was ebenso bei der Änderung dieser Geschäftsbedingungen zutrifft.
Der Anbieter nimmt sich das Recht die Erklärungen auch auf elektronischem Weg an den Kunden zu richten. Bei unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages bzw. einer Lücke, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Unberührt bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, sowie darauf beruhender Verträge, Geschäfts- und Vertragsbedingungen, von AGB, die von Firmen geführt werden, die auftragsbezogen für den Auftragnehmer oder dessen Kunden tätig werden.
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.